BetrSichV 2026 Aufzug: Wichtige Änderungen für Betreiber

BetrSichV 2026 Aufzug: Wichtige Änderungen für Betreiber

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt seit 2015 den sicheren Betrieb von Aufzügen und wurde zu Jahresbeginn 2026 aktualisiert. Betreiber, darunter Hausverwaltungen und WEGs, stehen nun vor erweiterten Pflichten, unabhängig davon, ob sie Personal beschäftigen. Die Neuerungen zielen auf höhere Sicherheit ab, insbesondere durch strengere Prüfungen und Einbeziehung neuer Risiken wie Cybersicherheit.

Gefährdungsbeurteilung nach TRBS 1111

Die TRBS 1111 präzisiert seit 2026 die Anforderungen an Gefährdungsbeurteilungen (GBU) für Aufzüge. Jeder Betreiber muss Gefahren früh erkennen und Maßnahmen dokumentieren. Neu ist der spezifische Anhang D zu Aufzugsanlagen, der bauliche und nutzungsbedingte Risiken einbezieht.

  • Prüfen Sie regelmäßig Umgebungsbedingungen wie Brandschutz und Stromversorgung
  • Dokumentieren Sie Änderungen im Gebäude, die den Aufzug beeinflussen
  • Beauftragen Sie ZÜS oder Fachfirmen für die GBU bei Veränderungen
  • Aktualisieren Sie die Beurteilung jährlich oder bei Störungen

Cybersicherheit als neue Pflicht

Moderne Aufzüge mit Fernüberwachung und Notrufsystemen sind anfällig für Cyberangriffe. Die TRBS 1115 Teil 1 fordert seit April 2024, dass Betreiber Cyberbedrohungen in der GBU identifizieren und Schutzmaßnahmen treffen. Fehlende Dokumentation gilt bei Prüfungen als Mangel.

Die BetrSichV 2026 Aufzug verstärkt dies: Notrufsysteme müssen gegen Hacking gesichert sein. Hausverwaltungen sollten Firewalls und verschlüsselte Verbindungen prüfen lassen.

Erweiterte Prüfungen und Modernisierungspflichten

Prüfungen durch TÜV oder Dekra erfolgen nach aktuellem Technikstand, nicht dem Inbetriebnahmezeitpunkt. Der TÜV-Anlagensicherheitsreport 2026 meldet bei 0,8 Prozent der Anlagen gefährliche Mängel, rund 3.000 mussten stillgelegt werden. Bei Störanfälligkeit kann die Hauptprüfung auf unter zwei Jahre verkürzt werden.

Eine Gefahrenbeseitigungsuntersuchung (GBU) ersetzt die frühere STB und prüft Schacht und Kabine auf Personengefährdung.

  • Führen Sie jährliche Zwischenprüfungen durch, solange nicht abgeschafft
  • Modernisieren Sie Notrufsysteme auf DIN EN 81-Standard
  • Erstellen Sie einen Notfallplan mit Befreiungsanleitung
  • Hinterlegen Sie den Plan beim Notdienst

Schnittstelle Aufzug und Gebäude nach TRBS 3121

Die TRBS 3121 erweitert die Bewertung auf die bauliche Umgebung. Betreiber müssen Übergänge wie Triebwerksraumzugang, Notbefreiung und bauliche Veränderungen prüfen. Dies gilt für die gesamte Anlage im Gebäudekontext.

Hausverwaltungen sollten bei Umbauten die Auswirkungen auf den Aufzug bewerten.

Haftung und Sanktionen für Betreiber

Betreiber gelten als Arbeitgeber und haften für fehlende Wartung oder Modernisierungen. Verstöße gegen die BetrSichV 2026 Aufzug können Bußgelder oder Strafen nach Arbeitsschutzgesetz nach sich ziehen. Eine lückenlose Dokumentation schützt vor Haftungsrisiken.

Checkliste: Nächste Schritte für Ihre Aufzugsanlage

Überprüfen Sie als Hausverwalter sofort den Status Ihrer Anlagen:

  • Ist die GBU auf Cybersicherheit und Bauliches erweitert?
  • Liegt ein aktueller Notfallplan vor?
  • Sind nächste Prüfungen termingerecht geplant?
  • Fragen Sie Ihren Dienstleister: “Welche Cybersicherheitsmaßnahmen sind in Ihrem Wartungsvertrag enthalten? Haben Sie Erfahrung mit TRBS 3121? Können Sie die GBU für uns durchführen? Welche Modernisierungen empfehlen Sie basierend auf dem TÜV-Report 2026?”

Mit diesen Schritten erfüllen Sie die BetrSichV 2026 Aufzug und minimieren Risiken.